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Die Bundesregierung will Verbraucher in Zukunft vor lästigen – und manchmal auch kostspieligen – Werbeanrufen besser schützen. Dafür haben Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesminister Horst Seehofer (CSU) heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt.
Neues Widerrufsrecht
Ein neues Gesetz soll es in Zukunft etwa ermöglichen, am Telefon abgeschlossene Zeitschriften- und Lottoverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Bislang sind Zeitschriftenabos und Lottoverträge vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten nach Angaben Seehofers noch in diesem Jahr in Kraft treten
Unterdrückte Rufnummern unter Strafe gestellt
Die Bundesregierung plant zudem konkrete Strafen für unerlaubte Telefonwerbung. Für Werbeanrufe könnten künftig Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Telefonwerbung sei nur mit Zustimmung des Angerufenen zulässig. Auch darf nach dem Vorhaben der Bundesregierung bei Werbeanrufen der Anrufer seine Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße könnten nach dem Plan der Ministerien bis zu 10.000 Euro kosten. Verbraucher sollen außerdem besser vor untergeschobenen Verträgen von Telekommunikationsunternehmen geschützt werden: Ein Wechsel des Telefonanbieters soll demnach nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein.
Mittlerweile gibt es erste Reaktionen auf den Maßnahmenkatalog von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).